Klasse C1E

Was darf ich damit fahren?

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und einem Anhänger:

  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger:

  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg
  • Zulässiges Gesamtgewicht der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen

Unterlagen und Nachweise

  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein (wenn bereits vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Passbild

 

Sonstiges:

  • Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich
  • Beinhaltet: Klasse BE, D1E bei Vorbesitz von D
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Bei Besitz von Klasse D1: Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre