Klasse A

Was darf ich damit fahren?

Krafträder mit:

  • mehr als 50 cm³ Hubraum
  • mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit

3-rädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Leistung über 15 kW

3-rädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordneten Rädern) mit:

  • mehr als 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und
  • Leistung über 15 kW

 

Unterlagen und Nachweise

  • Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
  • Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein (wenn bereits vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Passbild

 

Sonstiges:

  • Kein Vorbesitz nötig
  • Beinhaltet: die Klassen A2, A1 und AM
  • Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg;
  • 21 Jahre für 3-rädrige Kraftfahrzeuge
  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2* auf A
  • (*mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich)
  • Prüfung: Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (keine theoretische) erforderlich.
  • Schutzkleidung (Motorradhelm/ -handschuhe/ -jacke/ -hose /-stiefel)
  • Geltungsdauer: unbefristet