Klasse B 96

Was darf ich damit fahren?

  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht (zG) über 750 kg erlaubt, wenn das zG der Fahrzeugkombination max. 4.250 kg

Unterlagen und Nachweise

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein (wenn bereits vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Passbild

 

Sonstiges:

  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre; 
    *17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17) 
  • wird durch die Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
  • Praktische und theoretische Fahrerschulung - keine Prüfung erforderlich.
  • Geltungsdauer: unbefristet (muss alle 15 Jahre neu ausgestellt werden)

Besitzer der alten Führerschein-Klasse 3 (erworben vor 1999):
Besitzer einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 sind im Allgemeinen dazu befugt, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t führen.